Sie schildern uns Ihren Fall. Wir bewerten Ihre Erfolgsaussichten innerhalb von 24 Stunden.


Kündigung?
Job verloren?


Wie geht es weiter?
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Kündigungsschutz 24 hilft Ihnen
bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Wehren Sie sich!


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Kündigung? Wehren Sie sich!

Kündigungsschutz 24 hilft Ihnen schnell und unkompliziert bei der Durchsetzung Ihrer Rechte bei einer Kündigung. Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und verfolgen die Durchsetzung Ihrer Arbeitnehmerrechte einschließlich der Vereinbarung einer Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Denn es ist Ihr Recht!

Schnelle Hilfe

Kostenfreie Bewertung innerhalb von 24 Stunden über unseren Sofort-Check.

Fundierte Beratung

Ausführliche Unterstützung im Vorfeld eines möglichen Verfahrens.

Kompetente Vertretung

Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche.

Herzlich willkommen
bei Kündigungsschutz 24

Etwa 2 Millionen Arbeitnehmer sind jährlich in Deutschland von einer Arbeitgeberkündigung betroffen. Jedoch nicht einmal 15 % der Gekündigten wenden sich nach einer Studie der Infratest-Sozialforschung  durch eine Kündigungsschutzklage gegen eine von ihrem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung.

Woran liegt das? Zum einen wird eine Klage vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel des Erhalts des Arbeitsplatzes vielfach als langwierig und kostspielig empfunden. Zum anderen ist aufseiten der von Kündigung betroffenen Arbeitnehmer häufig auch die Einstellung vorhanden, dass mit einer Kündigungsschutzklage ohnehin nichts Sinnhaftes erreicht werden könne, da der Arbeitnehmer entweder aus unterschiedlichen Gründen gar nicht mehr in seinen alten Betrieb zurückkehren möchte oder bereits eine anderweitige Anstellung in Aussicht hat und sich daher auch nicht mehr mit dem bisherigen Arbeitgeber herumschlagen möchte.

Das darf auf der Grundlage einer REGAM-Studie jedoch als widerlegt angesehen werden. Denn danach erhalten im Schnitt nur 15 % aller Beschäftigten, die ihren Arbeitsplatz durch Kündigung des Arbeitgebers verloren haben, eine Abfindung. Die Chance auf eine Abfindung erhöht sich nach der Studie jedoch bei denjenigen, die gegen ihre Kündigung geklagt haben, auf annähernd 50 %. Dazu berichtet das Statistische Bundesamt über Abfindungshöhen, die bei 75 % aller Betroffenen mehr als 5.000 Euro betragen. Immerhin noch 35 % aller Abfindungsvergleiche führen zu Abfindungssummen zugunsten der betroffenen Arbeitnehmer von mehr als 25.000 Euro.

Was möchten Sie? Ob Sie auf den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes abzielen, weil Sie derzeit keine Aussicht auf anderweitige Beschäftigung haben, oder aber zumindest eine möglichst hohe Abfindungszahlung gegen Ihren Arbeitgeber durchsetzen wollen, entscheiden Sie. Für beide Wege gilt jedoch: Ohne Ihr entschlossenes – rechtliches – Vorgehen wird Ihr Arbeitgeber Sie nach Ausspruch einer Kündigung und Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses weder weiterbeschäftigen noch Ihnen für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes freiwillig eine Abfindung zahlen.

Dabei ist Eile geboten. Selbst eine ungerechtfertigte Arbeitgeberkündigung wird wirksam, wenn Sie als Arbeitnehmer hiergegen nicht innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben.

Warum muss Ihr Arbeitgeber eine Klage fürchten? Das Kündigungsschutzrecht ist kompliziert und für den kündigenden Arbeitgeber voller Fallstricke. Eine für die meisten Arbeitgeber kaum überschaubare Vielzahl formeller und sachlicher Wirksamkeitsvoraussetzungen machen den „gerichtsfesten“ Ausspruch einer Arbeitgeberkündigung zur Glückssache. So führt beispielsweise allein eine um einen Tag verspätet veranlasste Anhörung des Betriebsrats oder eine falsche Unterschrift unter der Kündigung zur Unwirksamkeit einer ansonsten wirksamen Arbeitgeberkündigung. Das wirtschaftliche Risiko für den Arbeitgeber ist dabei erheblich. Stellt sich erst im Laufe eines arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzprozesses die Unwirksamkeit der Kündigung heraus, so schuldet Ihnen der Arbeitgeber – auch ohne dass Sie gearbeitet haben – möglicherweise für Monate sogenannten Verzugslohn. Und obendrein hat die Kündigung Ihr Arbeitsverhältnis nicht beendet – mit der Folge, dass Sie durch Ihren Arbeitgeber weiter zu beschäftigen sind. Dieses enorme Prozessrisiko fördert aufseiten Ihres Arbeitgebers die Bereitschaft zu – auch werthaltigen – Abfindungsvereinbarungen.

Kündigungsschutz 24 hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen eine von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene (oder bevorstehende) Kündigung, und zwar von der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage bis hin zur gerichtlichen Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Arbeitnehmerrechte einschließlich der Vereinbarung einer Abfindung für den (drohenden) Verlust Ihres Arbeitsplatzes.

In unserem Sofort Check 24 – für Sie unverbindlich und kostenfrei – überprüfen wir Ihren Fall und sagen Ihnen, ob eine arbeitsgerichtliche Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat.

Ihr Team von Kündigungsschutz 24

So funktioniert Kündigungs­­schutz 24

Ihr Fall im Sofort-Check 24

Schildern Sie uns über unser Formular Ihren Fall. Das Formular spricht dabei alle wesentlichen Fragestellungen an, die für die Beurteilung Ihres Falls erheblich sind. Das vereinfacht Ihnen die Schilderung und ermöglicht zugleich eine sachgerechte Prüfung Ihres Falls.

Die Bewertung

Binnen 24 Stunden prüfen und bewerten wir den von Ihnen geschilderten Sachverhalt und übermitteln Ihnen unsere Stellungnahme. In unserer Stellungnahme lassen wir Sie die Erfolgsaussichten einer arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzklage wissen und informieren Sie über mögliche Abfindungsvereinbarungen und begleitend denkbarer – für Sie bestmöglicher – Regelungen mit Ihrem Arbeitgeber. Wir lassen Sie wissen, wie die weiteren Schritte zur Durchsetzung Ihrer Arbeitnehmerreichte aussehen können.

Bis hierher ist dieser Dienst für Sie unverbindlich und kostenfrei.

Die Vertretung

Sollte unsere Prüfung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage oder einer anderweitigen Verfolgung von Ansprüchen positiv ausgefallen sein, so unterstützen wir Sie nachfolgend gerne bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Sei es mit dem Ziel des Erhalts Ihres Arbeitsplatzes, sei es zur Durchsetzung eines Abfindungsanspruchs und begleitender – Ihren Interessen dienlicher – Regelungen. Über die damit verbundenen Kosten werden wir Sie im Einzelnen informieren. Sofern Sie entsprechend rechtsschutzversichert sind, entstehen Ihnen (ausgenommen eine etwa vereinbarte Selbstbeteiligung) keine Kosten. Wir rechnen in diesem Fall unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

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