Kosten einer Kündigungsschutzklage

Sie entscheiden erst nach unserer Einschätzung.

Sie sehen, welche eigenen Kosten entstehen können, ob Rechtsschutz oder Prozesskostenhilfe helfen und welche Ziele für Ihre Entscheidung wichtig sind.

Persönlich geprüft von Michael Timpf. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt seit 1997.

Taschenrechner, Karte und Unterlagen auf einem Tisch

Klarheit vor der Entscheidung

Bevor Sie entscheiden, sollten Chancen, Kosten und eine mögliche Kostenübernahme gemeinsam betrachtet werden. Die Berechnung gibt Ihnen eine erste Orientierung. Danach prüfen wir Ihren Fall persönlich.

Abfindung

Welche Spanne ist realistisch?

Eigene Kosten

Womit müssen Sie rechnen?

Rechtsschutz

Übernimmt Ihre Versicherung die Kosten?

Prozesskostenhilfe

Ist Unterstützung möglich?

Was neben der Abfindung zählt

Der Erhalt des Arbeitsplatzes, ein gutes Zeugnis oder ein passendes Beendigungsdatum können wirtschaftlich wichtiger sein.

Arbeitsplatz

Chancen auf Weiterbeschäftigung

Zeugnis

Eine gute Regelung sichern

§ 12a ArbGG

Kosten richtig verstehen

Rechtsschutz

Eigenes Risiko begrenzen

Kosten und Chancen klären

Erst die mögliche Abfindung, danach die eigenen Kosten der ersten Instanz.

Abfindungsrechner

Der Wert ist eine Orientierung. Entscheidend bleibt Ihr konkreter Fall.

Mögliche Abfindungsspanne

zurückhaltend–regelhaft–optimistisch–

Welche Abfindung realistisch ist, hängt vor allem von Kündigungsgrund, Prozessrisiko und Verhandlungsposition ab.

Die Berechnung gibt Ihnen eine erste Orientierung. Danach prüfen wir Ihren Fall persönlich.

Womit dieser Rechner rechnet
  • Streitwert: drei Bruttomonatsgehälter, § 42 Abs. 2 GKG.
  • Anwalt: Verfahrensgebühr 1,3 nach Nr. 3100 VV RVG, Terminsgebühr 1,2 nach Nr. 3104 VV RVG, bei einer Einigung zusätzlich 1,0 nach Nr. 1003 VV RVG.
  • Auslagenpauschale 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro, Nr. 7002 VV RVG. Dazu 19 Prozent Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG.
  • Gebührenhöhe nach Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG und Anlage 2 zu § 34 Abs. 1 GKG, Stand 1. Juni 2025.
  • Gerichtskosten: 2,0 Gebühren nach Nr. 8210 KV GKG. Endet das Verfahren ohne Urteil, etwa durch Vergleich oder Klagerücknahme, entfällt die Gebühr nach Nr. 8211 KV GKG.
  • Nicht enthalten: weitere Anträge, Mehrvergleich, Streitwerterhöhung, Vorbefassung, Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe, Zeugen- und Sachverständigenauslagen.
  • Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine verbindliche Kostenrechnung.

§ 12a ArbGG: In erster Instanz tragen Sie grundsätzlich nicht die Anwaltskosten des Arbeitgebers.

Rechtsschutz prüfen

Laden Sie Karte oder Police hoch. Wir übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Sie müssen den Fall Ihrer Versicherung nicht selbst schildern.

Ihre Unterlagen bleiben vertraulich. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt. Ihre Angaben und Unterlagen werden anwaltlich vertraulich und nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet.
Rechtsschutzkarte oder Police fotografieren oder hochladen Foto, Scan oder PDF genügt.

    Mit Ihrer E-Mail-Adresse bleibt Ihr geschützter Fallbereich jederzeit erreichbar.

    Ziffern, dazu Pluszeichen, Leerzeichen, Klammern, Schrägstrich und Bindestrich.
    Dorthin senden wir Ihre Eingangsbestätigung und den persönlichen Link zu Ihrem Fall.

    Der Upload ist kostenfrei und unverbindlich. Ein Mandat und kostenpflichtige Tätigkeiten entstehen erst, wenn Sie sich nach unserer Einschätzung ausdrücklich dafür entscheiden.

    Sie möchten nichts selbst ausfüllen? 0800-888 2424

    Wir stellen die Deckungsanfrage

    Karte oder Police können Sie freiwillig gleich mit hochladen. Ein Foto oder PDF genügt.

    Ohne Rechtsschutz prüfen wir, ob Prozesskostenhilfe in Betracht kommt. Den Vorcheck finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

    Prozesskostenhilfe prüfen

    Vier Fragen, keine Zahlen, die Sie nachschlagen müssen. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Bewilligung.

    Ihre Einschätzung in vier Fragen

    Kommt Prozesskostenhilfe für mich in Betracht? Vier Fragen, keine Zahlen zum Nachschlagen.

    Erfahrungen anderer Mandanten

    Lesen Sie auf anwalt.de, wie Mandanten die persönliche Beratung und Begleitung durch Michael Timpf erlebt haben.

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