Kosten einer Kündigungsschutzklage
Sie entscheiden erst nach unserer Einschätzung.
Sie sehen, welche eigenen Kosten entstehen können, ob Rechtsschutz oder Prozesskostenhilfe helfen und welche Ziele für Ihre Entscheidung wichtig sind.
Persönlich geprüft von Michael Timpf. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt seit 1997.
Klarheit vor der Entscheidung
Bevor Sie entscheiden, sollten Chancen, Kosten und eine mögliche Kostenübernahme gemeinsam betrachtet werden. Die Berechnung gibt Ihnen eine erste Orientierung. Danach prüfen wir Ihren Fall persönlich.
Abfindung
Welche Spanne ist realistisch?
Eigene Kosten
Womit müssen Sie rechnen?
Rechtsschutz
Übernimmt Ihre Versicherung die Kosten?
Prozesskostenhilfe
Ist Unterstützung möglich?
Was neben der Abfindung zählt
Der Erhalt des Arbeitsplatzes, ein gutes Zeugnis oder ein passendes Beendigungsdatum können wirtschaftlich wichtiger sein.
Arbeitsplatz
Chancen auf Weiterbeschäftigung
Zeugnis
Eine gute Regelung sichern
§ 12a ArbGG
Kosten richtig verstehen
Rechtsschutz
Eigenes Risiko begrenzen
Kosten und Chancen klären
Erst die mögliche Abfindung, danach die eigenen Kosten der ersten Instanz.
Abfindungsrechner
Der Wert ist eine Orientierung. Entscheidend bleibt Ihr konkreter Fall.
Mögliche Abfindungsspanne
Was könnte herauskommen?
Der Rechner liefert eine erste Orientierung. Was in Ihrem Fall realistisch ist, zeigt die persönliche Prüfung.
Eine Abfindung ist nur eine mögliche Lösung. Ziel der Kündigungsschutzklage ist zunächst der Erhalt des Arbeitsplatzes.
Kündigung zur Prüfung sendenWir ordnen ein, was in Ihrem Fall realistisch verhandelbar ist. Die Berechnung ersetzt keine anwaltliche Prüfung und wahrt keine Klagefrist.
Welche Abfindung realistisch ist, hängt vor allem von Kündigungsgrund, Prozessrisiko und Verhandlungsposition ab.
Die Berechnung gibt Ihnen eine erste Orientierung. Danach prüfen wir Ihren Fall persönlich.
Was kann mich das Verfahren kosten?
Womit dieser Rechner rechnet
- Streitwert: drei Bruttomonatsgehälter, § 42 Abs. 2 GKG.
- Anwalt: Verfahrensgebühr 1,3 nach Nr. 3100 VV RVG, Terminsgebühr 1,2 nach Nr. 3104 VV RVG, bei einer Einigung zusätzlich 1,0 nach Nr. 1003 VV RVG.
- Auslagenpauschale 20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro, Nr. 7002 VV RVG. Dazu 19 Prozent Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG.
- Gebührenhöhe nach Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 RVG und Anlage 2 zu § 34 Abs. 1 GKG, Stand 1. Juni 2025.
- Gerichtskosten: 2,0 Gebühren nach Nr. 8210 KV GKG. Endet das Verfahren ohne Urteil, etwa durch Vergleich oder Klagerücknahme, entfällt die Gebühr nach Nr. 8211 KV GKG.
- Nicht enthalten: weitere Anträge, Mehrvergleich, Streitwerterhöhung, Vorbefassung, Selbstbeteiligung der Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe, Zeugen- und Sachverständigenauslagen.
- Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine verbindliche Kostenrechnung.
§ 12a ArbGG: In erster Instanz tragen Sie grundsätzlich nicht die Anwaltskosten des Arbeitgebers.
Rechtsschutz prüfen
Laden Sie Karte oder Police hoch. Wir übernehmen die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Sie müssen den Fall Ihrer Versicherung nicht selbst schildern.
Ihr Schreiben ist bei uns eingegangen.
Sie müssen jetzt nichts weiter tun. Wir melden uns bei Ihnen.
Weitere Unterlagen wie Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen können Sie später nachreichen. Was Sie uns einmal mitgeteilt haben, fragen wir nicht noch einmal.
Wichtig: Der Upload wahrt die Klagefrist nicht.
Wir stellen die Deckungsanfrage
Karte oder Police können Sie freiwillig gleich mit hochladen. Ein Foto oder PDF genügt.
Ohne Rechtsschutz prüfen wir, ob Prozesskostenhilfe in Betracht kommt. Den Vorcheck finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Prozesskostenhilfe prüfen
Vier Fragen, keine Zahlen, die Sie nachschlagen müssen. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Bewilligung.
Ihre Einschätzung in vier Fragen
Kommt Prozesskostenhilfe für mich in Betracht? Vier Fragen, keine Zahlen zum Nachschlagen.
Eine Orientierung, keine Bewilligung. Über Prozesskostenhilfe entscheidet das Arbeitsgericht auf dem amtlichen Vordruck. Wir prüfen Ihre Angaben und kümmern uns mit Ihnen um den Antrag.
Erfahrungen anderer Mandanten
Lesen Sie auf anwalt.de, wie Mandanten die persönliche Beratung und Begleitung durch Michael Timpf erlebt haben.
Rückruf anfordern
Wir rufen Sie kurzfristig zurück. Mehr als Ihre Nummer brauchen wir dafür nicht.
Ihr Rückruf ist notiert.
Wir melden uns kurzfristig unter der angegebenen Nummer.
Wichtig: Der Rückrufwunsch wahrt die Klagefrist nicht.