Kündigung prüfen lassen
Kündigung hochladen oder den Fall Schritt für Schritt schildern.
Wählen Sie den Weg, der für Sie gerade passt. Die persönliche Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.
Persönlich geprüft von Michael Timpf. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt seit 1997.
Ihr Fall bleibt in einer HandMichael Timpf prüft persönlichBei einer Beauftragung bleibt er Ihr Ansprechpartner und vertritt Sie bundesweit.
Zwei Wege zu Ihrer persönlichen Einschätzung
Am schnellsten geht es mit einem Foto oder PDF der Kündigung. Wenn Sie die Hintergründe gleich mitgeben möchten, führt Sie der Sofort-Check verständlich durch alle wichtigen Fragen.
Frist
Wie viel Zeit bleibt?
Kündigungsschutz
Welche rechtlichen Ansatzpunkte gibt es?
Abfindung
Was lässt sich verhandeln?
Kosten
Womit müssen Sie rechnen?
So geht es weiter
Weitere Unterlagen brauchen wir erst später. Wir sagen Ihnen genau, welche. Was Sie uns einmal mitgeteilt haben, fragen wir Sie nicht noch einmal.
Ihr Einstieg
Upload oder Sofort-Check
Einschätzung
Frist, Chancen und Ziele
Unterlagen
In Ruhe nachreichen
Mandantenbereich
Alles im Überblick
Kündigung zur Prüfung senden
Für den ersten Schritt genügen das Dokument und Ihre Telefonnummer. Weitere Angaben können Sie später ergänzen.
Michael Timpf prüft Ihre Anfrage persönlich. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung.
Ihr Schreiben ist bei uns eingegangen.
Sie müssen jetzt nichts weiter tun. Wir melden uns bei Ihnen.
Weitere Unterlagen wie Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen können Sie später nachreichen. Was Sie uns einmal mitgeteilt haben, fragen wir nicht noch einmal.
Wichtig: Der Upload wahrt die Klagefrist nicht.
Oder schildern Sie Ihren Fall im Sofort-Check
Sie werden Schritt für Schritt durch die Fragen geführt, die für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung wichtig sind. Längere Antworten können Sie eintippen oder einsprechen. Was Sie nicht wissen, lassen Sie einfach offen.
Ausführlicher Sofort-Check
Schildern Sie Ihren Fall Schritt für Schritt
Sie können den Check auch ohne Upload nutzen. Pflichtangaben sind deutlich gekennzeichnet; alles Weitere beantworten Sie nur, soweit es Ihnen möglich ist.
Schritt 1 von 4
Ihr Sofort-Check ist sicher eingegangen.
Michael Timpf prüft Ihre Angaben persönlich. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung.
Wichtig: Der Sofort-Check wahrt keine Klagefrist. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein.
Erfahrungen anderer Mandanten
Unabhängige Bewertungen zeigen, wie Mandanten die persönliche Beratung und Vertretung durch Michael Timpf erlebt haben.
„Sehr kompetent, zuverlässig und engagiert vertreten.“S. B., 07.09.2026 · anwalt.de
„Kämpft bis zum Ende. Kann ich nur empfehlen.“M. S., 01.07.2026 · anwalt.de
„Kompetent, erreichbar und immer sofort informiert.“P. E., 25.06.2026 · anwalt.de
Rückruf anfordern
Wir rufen Sie kurzfristig zurück. Mehr als Ihre Nummer brauchen wir dafür nicht.
Ihr Rückruf ist notiert.
Wir melden uns kurzfristig unter der angegebenen Nummer.
Wichtig: Der Rückrufwunsch wahrt die Klagefrist nicht.