Kündigungsschutzklage prüfen

Ob eine Klage der richtige Weg ist, hängt von der Frist, Ihren Zielen und den rechtlichen Chancen ab.

Wir prüfen, was Sie erreichen können und welche Kosten entstehen.

Persönlich geprüft von Michael Timpf. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt seit 1997.

Kalender und Unterlagen auf einem Tisch

Wann die 3-Wochen-Frist endet

Entscheidend ist meist der Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben, nicht das Datum auf dem Schreiben. Wir prüfen, wann die 3-Wochen-Frist endet und wie dringend Sie handeln müssen.

Zugang

Wann haben Sie die Kündigung erhalten?

Fristende

Bis wann muss die Klage eingehen?

Prüfung

Welche Angriffspunkte bestehen?

Ziel

Was möchten Sie erreichen?

Was eine Klage erreichen kann

Eine Abfindung ist nur eine mögliche Lösung. Auch Arbeitsplatz, Beendigungsdatum und Zeugnis können entscheidend sein.

Arbeitsplatz erhalten

Chancen auf Weiterbeschäftigung

Einigung verhandeln

Eine Lösung, die zu Ihren Zielen passt

Abfindung einschätzen

Was realistisch verhandelbar ist

Bedingungen klären

Beendigungsdatum, Zeugnis und offene Ansprüche verbindlich regeln

3-Wochen-Frist berechnen

Geben Sie den Zugangstag ein. Der Rechner berücksichtigt Wochenenden und landesweit geltende Feiertage; örtliche Feiertage können abweichen.

3-Wochen-Frist prüfen

Bitte geben Sie den Tag an, an dem Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen ist.

Tag, Monat, Jahr. Ein Datum in der Zukunft ist nicht möglich.
Gesetzliche Feiertage einzelner Länder können das Fristende verschieben.

Was bedeutet Zugang?

Zugegangen ist die Kündigung, sobald sie so in Ihren Machtbereich gelangt ist, dass Sie unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis nehmen können. Beim Einwurf in den Briefkasten ist das im Regelfall derselbe Tag, wenn noch mit einer Leerung zu rechnen war.

Ob Sie im Urlaub waren, ändert daran meist nichts. Deshalb zählt der Tag im Briefkasten, nicht der Tag, an dem Sie den Brief gelesen haben.

Wichtig

Die Fristberechnung ersetzt keine anwaltliche Prüfung und wahrt keine Klagefrist. Der Upload eines Dokuments, die Nutzung eines Rechners oder das Absenden einer Anfrage wahrt die Klagefrist nicht. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Kündigung zur Prüfung senden

Für den ersten Schritt genügen das Dokument und Ihre Telefonnummer. Weitere Angaben können Sie später ergänzen.

Michael Timpf prüft Ihre Anfrage persönlich. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung.

Ihre Unterlagen bleiben vertraulich. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt. Ihre Angaben und Unterlagen werden anwaltlich vertraulich und nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet.
Kündigung fotografieren oder hochladen Foto, Scan oder PDF genügt.

    Mit Ihrer E-Mail-Adresse bleibt Ihr geschützter Fallbereich jederzeit erreichbar.

    Ziffern, dazu Pluszeichen, Leerzeichen, Klammern, Schrägstrich und Bindestrich.
    Dorthin senden wir Ihre Eingangsbestätigung und den persönlichen Link zu Ihrem Fall.

    Der Upload ist kostenfrei und unverbindlich. Ein Mandat und kostenpflichtige Tätigkeiten entstehen erst, wenn Sie sich nach unserer Einschätzung ausdrücklich dafür entscheiden.

    Sie möchten nichts selbst ausfüllen? 0800-888 2424

    Erfahrungen anderer Mandanten

    Lesen Sie auf anwalt.de, wie Mandanten die persönliche Beratung und Begleitung durch Michael Timpf erlebt haben.

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