Kündigungsschutzklage prüfen
Ob eine Klage der richtige Weg ist, hängt von der Frist, Ihren Zielen und den rechtlichen Chancen ab.
Wir prüfen, was Sie erreichen können und welche Kosten entstehen.
Persönlich geprüft von Michael Timpf. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt seit 1997.
Wann die 3-Wochen-Frist endet
Entscheidend ist meist der Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben, nicht das Datum auf dem Schreiben. Wir prüfen, wann die 3-Wochen-Frist endet und wie dringend Sie handeln müssen.
Zugang
Wann haben Sie die Kündigung erhalten?
Fristende
Bis wann muss die Klage eingehen?
Prüfung
Welche Angriffspunkte bestehen?
Ziel
Was möchten Sie erreichen?
Was eine Klage erreichen kann
Eine Abfindung ist nur eine mögliche Lösung. Auch Arbeitsplatz, Beendigungsdatum und Zeugnis können entscheidend sein.
Arbeitsplatz erhalten
Chancen auf Weiterbeschäftigung
Einigung verhandeln
Eine Lösung, die zu Ihren Zielen passt
Abfindung einschätzen
Was realistisch verhandelbar ist
Bedingungen klären
Beendigungsdatum, Zeugnis und offene Ansprüche verbindlich regeln
3-Wochen-Frist berechnen
Geben Sie den Zugangstag ein. Der Rechner berücksichtigt Wochenenden und landesweit geltende Feiertage; örtliche Feiertage können abweichen.
3-Wochen-Frist prüfen
Bitte geben Sie den Tag an, an dem Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen ist.
Voraussichtliches Fristende
Die finale Berechnung prüft der Anwalt. Upload, Rechner oder Anfrage wahren die Frist nicht.
Kündigung hochladenWas bedeutet Zugang?
Zugegangen ist die Kündigung, sobald sie so in Ihren Machtbereich gelangt ist, dass Sie unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis nehmen können. Beim Einwurf in den Briefkasten ist das im Regelfall derselbe Tag, wenn noch mit einer Leerung zu rechnen war.
Ob Sie im Urlaub waren, ändert daran meist nichts. Deshalb zählt der Tag im Briefkasten, nicht der Tag, an dem Sie den Brief gelesen haben.
Wichtig
Die Fristberechnung ersetzt keine anwaltliche Prüfung und wahrt keine Klagefrist. Der Upload eines Dokuments, die Nutzung eines Rechners oder das Absenden einer Anfrage wahrt die Klagefrist nicht. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Kündigung zur Prüfung senden
Für den ersten Schritt genügen das Dokument und Ihre Telefonnummer. Weitere Angaben können Sie später ergänzen.
Michael Timpf prüft Ihre Anfrage persönlich. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung.
Ihr Schreiben ist bei uns eingegangen.
Sie müssen jetzt nichts weiter tun. Wir melden uns bei Ihnen.
Weitere Unterlagen wie Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen können Sie später nachreichen. Was Sie uns einmal mitgeteilt haben, fragen wir nicht noch einmal.
Wichtig: Der Upload wahrt die Klagefrist nicht.
Erfahrungen anderer Mandanten
Lesen Sie auf anwalt.de, wie Mandanten die persönliche Beratung und Begleitung durch Michael Timpf erlebt haben.
Rückruf anfordern
Wir rufen Sie kurzfristig zurück. Mehr als Ihre Nummer brauchen wir dafür nicht.
Ihr Rückruf ist notiert.
Wir melden uns kurzfristig unter der angegebenen Nummer.
Wichtig: Der Rückrufwunsch wahrt die Klagefrist nicht.