Ratgeber · Kündigungsschutz

Kündigung per E-Mail oder WhatsApp

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses braucht Schriftform. E-Mail, WhatsApp, SMS oder ein bloßer Scan ersetzen das unterschriebene Original nicht.

Warum Schriftform zählt

Für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses verlangt das Gesetz Schriftform. Gemeint ist nicht bloß eine lesbare Mitteilung, sondern grundsätzlich eine Urkunde mit eigenhändiger Namensunterschrift.

Der Zweck liegt auf der Hand: Wer ein Arbeitsverhältnis beendet, soll eindeutig erklären, dass die Kündigung wirklich gewollt ist, von wem sie stammt und welchen Inhalt sie hat.

Was bei E-Mail, WhatsApp und Scan gilt

Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp, SMS, Fax, eingescanntem Schreiben oder Foto erfüllt die gesetzliche Schriftform nicht. Auch eine elektronische Signatur ersetzt die Schriftform bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht.

Für Arbeitnehmer kann genau darin der entscheidende Ansatz liegen. Ignoriert werden sollte die Nachricht trotzdem nicht, denn der Arbeitgeber kann später zusätzlich ein Original übergeben oder per Post zustellen.

Warum Sie trotzdem nicht abwarten sollten

Wenn nur eine digitale Kündigung vorliegt, spricht viel dafür, dass sie formunwirksam ist. Es muss aber genau geprüft werden, ob es zusätzlich ein unterschriebenes Original gab, wann dieses zugegangen ist und ob dadurch die 3-Wochen-Frist läuft.

Sichern Sie deshalb die Nachricht, den Verlauf und mögliche Anhänge. Für die erste Prüfung genügt ein Screenshot oder die Weiterleitung der Nachricht sowie Ihre Telefonnummer.

Worauf Sie achten sollten

  • Art der Nachricht
  • Original erhalten?
  • eigenhändige Unterschrift
  • Zugangstag
  • Screenshot sichern
  • Anhänge sichern
  • spätere Zustellung beachten

Häufige Fragen

Ist eine Kündigung per WhatsApp wirksam?

Eine WhatsApp-Kündigung erfüllt die gesetzliche Schriftform für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht. Dass die Nachricht eindeutig wirkt oder vom Arbeitgeber stammt, ersetzt das unterschriebene Original nicht.

Reicht ein eingescanntes unterschriebenes Schreiben?

Ein Scan zeigt zwar den Inhalt und möglicherweise eine Unterschrift, ersetzt aber nicht den Zugang der unterschriebenen Originalurkunde. Entscheidend ist deshalb, ob und wann Ihnen zusätzlich ein Original zugegangen ist.

Muss ich trotzdem reagieren?

Die Nachricht sollte gesichert und schnell geprüft werden. Wenn später oder zusätzlich ein Original zugeht, kann ab diesem Zugang die 3-Wochen-Frist laufen.

Ihre Kündigung verdient eine individuelle Prüfung

Digitale Kündigung oder Screenshot hochladen. Wir prüfen Schriftform und Frist. Rückruf: 0800-888 2424.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine anwaltliche Prüfung und wahrt keine Klagefrist.

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