Ratgeber · Kündigungsschutz

Betriebsbedingte Kündigung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung genügt das Wort Umstrukturierung nicht. Entscheidend ist, ob der konkrete Arbeitsplatz tatsächlich wegfällt, eine Weiterbeschäftigung möglich war und die Sozialauswahl stimmt.

Was der Arbeitgeber darlegen muss

Der Arbeitgeber beruft sich auf betriebliche Gründe. Das kann Auftragsrückgang, Umstrukturierung, Outsourcing oder eine Standortentscheidung sein.

Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es aber nicht auf Schlagworte an. Entscheidend ist, ob der Beschäftigungsbedarf für den konkreten Arbeitnehmer tatsächlich entfällt.

Weiterbeschäftigung und Sozialauswahl

Selbst wenn Beschäftigungsbedarf wegfällt, muss geprüft werden, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz möglich war.

Außerdem darf der Arbeitgeber bei vergleichbaren Arbeitnehmern nicht beliebig auswählen. Die Sozialauswahl ist oft ein zentraler Angriffspunkt.

Was eine Klage klären kann

Eine Kündigungsschutzklage zwingt den Arbeitgeber, seine Entscheidung nachvollziehbar zu begründen. Das kann die Position für Weiterbeschäftigung oder eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung deutlich verbessern.

Eine Abfindung ist dabei nicht garantiert. Sie kann aber das Ergebnis einer belastbaren Verhandlung sein.

Worauf Sie achten sollten

  • Arbeitsplatz wirklich weggefallen?
  • Freie Arbeitsplätze?
  • Vergleichbare Arbeitnehmer?
  • Sozialauswahl?
  • Betriebsrat angehört?

Häufige Fragen

Reicht eine Umstrukturierung?

Eine Umstrukturierung als Schlagwort reicht nicht. Der Arbeitgeber muss erklären können, warum der konkrete Arbeitsplatz dauerhaft wegfällt und weshalb keine Weiterbeschäftigung möglich war.

Was ist eine Sozialauswahl?

Bei vergleichbaren Arbeitnehmern muss der Arbeitgeber soziale Gesichtspunkte berücksichtigen, insbesondere Beschäftigungsdauer, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung. Gerade hier entstehen häufig angreifbare Fehler.

Kann ich weiterbeschäftigt werden?

Das hängt davon ab, ob freie Arbeitsplätze bestehen und ob eine Beschäftigung nach Qualifikation, Einarbeitung und Vertragslage zumutbar möglich ist. Dieser Punkt sollte vor einer reinen Abfindungsbetrachtung geprüft werden.

Ihre Kündigung verdient eine individuelle Prüfung

Kündigung hochladen und betriebliche Gründe prüfen lassen. Rückruf: 0800-888 2424.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine anwaltliche Prüfung und wahrt keine Klagefrist.

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