Ratgeber · Kündigungsschutz
Kündigung in der Probezeit
Der allgemeine Kündigungsschutz gilt in den ersten sechs Monaten meist noch nicht. Schutzlos sind Arbeitnehmer trotzdem nicht: Formfehler, besonderer Kündigungsschutz, Maßregelungsverbot oder Diskriminierung können weiterhin entscheidend sein.
Was in der Probezeit anders ist
Während der Probezeit gelten häufig kürzere Kündigungsfristen. Der allgemeine Kündigungsschutz greift regelmäßig erst nach sechs Monaten, wenn auch die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Das bedeutet aber nicht, dass jede Probezeitkündigung automatisch wirksam ist.
Welche Angriffspunkte bleiben können
Auch in der Probezeit können Formfehler, Sonderkündigungsschutz, Maßregelungsverbot, Diskriminierung oder eine fehlerhafte Betriebsratsanhörung eine Rolle spielen.
Besonders auffällig sind Kündigungen kurz nach Schwangerschaftsmitteilung, Krankmeldung, Beschwerde oder Rechtewahrnehmung.
Warum Prüfung trotzdem sinnvoll ist
Gerade weil viele Arbeitnehmer glauben, in der Probezeit nichts tun zu können, werden mögliche Angriffspunkte übersehen.
Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt vom konkreten Fall ab.
Worauf Sie achten sollten
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Probezeitregelung
- Kündigungsfrist
- Sonderkündigungsschutz
- Maßregelungsverbot
- Betriebsrat
Häufige Fragen
Bin ich in der Probezeit schutzlos?
Schutzlos sind Sie nicht. Auch in der Probezeit können Formfehler, besonderer Kündigungsschutz, Maßregelungsverbot, Diskriminierung oder eine fehlerhafte Betriebsratsanhörung gegen die Kündigung sprechen.
Gilt die 3-Wochen-Frist?
Die Frist sollte auch in der Probezeit ernst genommen werden. Wer die Kündigung angreifen möchte, muss regelmäßig rechtzeitig klären, ob eine Klage erforderlich ist.
Kann es eine Abfindung geben?
Eine Abfindung ist in der Probezeit nicht ausgeschlossen, aber weniger schematisch berechenbar. Entscheidend sind konkrete Angriffspunkte und das Interesse des Arbeitgebers an einer schnellen Einigung.
Ihre Kündigung verdient eine individuelle Prüfung
Probezeitkündigung hochladen und Angriffspunkte prüfen lassen. Rückruf: 0800-888 2424.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine anwaltliche Prüfung und wahrt keine Klagefrist.
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Wir rufen Sie kurzfristig zurück. Mehr als Ihre Nummer brauchen wir dafür nicht.
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Wichtig: Der Rückrufwunsch wahrt die Klagefrist nicht.