Ratgeber · Kündigungsschutz
Aufhebungsvertrag prüfen lassen
Ein Aufhebungsvertrag sollte vor der Unterschrift geprüft werden. Danach ist der Verhandlungsspielraum oft deutlich kleiner.
Nicht unter Druck unterschreiben
Wenn der Arbeitgeber eine schnelle Unterschrift erwartet, ist Vorsicht angebracht. Gerade dann sollten Abfindung, Fristen und Folgen geprüft werden.
Ein Vertrag, der das Arbeitsverhältnis beendet, kann erhebliche Auswirkungen auf Arbeitslosengeld, Zeugnis, Freistellung und offene Ansprüche haben.
Wichtige Punkte
Geprüft werden Abfindung, Sperrzeitrisiko, Beendigungsdatum, Freistellung, Urlaub, Zeugnis, Boni, Provisionen, Dienstwagen und Ausgleichsklauseln.
Oft geht es nicht nur um die Höhe der Abfindung, sondern um das gesamte Paket.
Schon unterschrieben
Auch nach der Unterschrift kann eine Prüfung sinnvoll sein. Die Möglichkeiten sind dann aber regelmäßig enger.
Deshalb ist der beste Zeitpunkt für die Prüfung vor der Unterschrift.
Worauf Sie achten sollten
- Abfindung
- Sperrzeit
- Beendigungsdatum
- Freistellung
- Urlaub
- Zeugnis
- Ausgleichsklausel
Häufige Fragen
Soll ich sofort unterschreiben?
Gerade bei Zeitdruck sollte nicht vorschnell unterschrieben werden. Vor der Unterschrift bestehen meist die besten Möglichkeiten, Abfindung, Sperrzeit, Zeugnis, Freistellung und Beendigungsdatum zu verbessern.
Kann eine Sperrzeit drohen?
Das kann je nach Gestaltung des Vertrags der Fall sein. Besonders genau geprüft werden müssen Beendigungsgrund, Kündigungsfrist, Abfindung, Formulierungen zur Veranlassung und die Frage, ob eine Arbeitgeberkündigung gedroht hätte.
Was brauche ich?
Für den ersten Schritt genügt der Vertrag oder ein gut lesbares Foto davon. Weitere Unterlagen können später folgen, wenn klar ist, welche Punkte verhandelt werden sollen.
Ihre Kündigung verdient eine individuelle Prüfung
Aufhebungsvertrag hochladen, bevor Sie unterschreiben. Rückruf: 0800-888 2424.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine anwaltliche Prüfung und wahrt keine Klagefrist.
Rückruf anfordern
Wir rufen Sie kurzfristig zurück. Mehr als Ihre Nummer brauchen wir dafür nicht.
Ihr Rückruf ist notiert.
Wir melden uns kurzfristig unter der angegebenen Nummer.
Wichtig: Der Rückrufwunsch wahrt die Klagefrist nicht.