3-Wochen-Frist nach Kündigung
Wann endet Ihre Klagefrist?
Persönlich geprüft von Michael Timpf. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt seit 1997.
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Fristrechner
Wann haben Sie die Kündigung erhalten? Daraus berechnen wir, wann die 3-Wochen-Frist endet.
3-Wochen-Frist prüfen
Bitte geben Sie den Tag an, an dem Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen ist.
Voraussichtliches Fristende
Die finale Berechnung prüft der Anwalt. Upload, Rechner oder Anfrage wahren die Frist nicht.
Kündigung hochladenWas bedeutet Zugang?
Zugegangen ist die Kündigung, sobald sie so in Ihren Machtbereich gelangt ist, dass Sie unter gewöhnlichen Umständen davon Kenntnis nehmen können. Beim Einwurf in den Briefkasten ist das im Regelfall derselbe Tag, wenn noch mit einer Leerung zu rechnen war.
Ob Sie im Urlaub waren, ändert daran meist nichts. Deshalb zählt der Tag im Briefkasten, nicht der Tag, an dem Sie den Brief gelesen haben.
Wichtig
Der Upload eines Dokuments, die Nutzung eines Rechners oder das Absenden einer Anfrage wahrt die Klagefrist nicht. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Was passiert, wenn die Frist verstreicht
Die Kündigung wird wirksam
Wer die Frist versäumt, verliert regelmäßig wesentliche Einwände gegen die Kündigung. Eine nachträgliche Zulassung ist nur in engen Ausnahmefällen möglich.
Die Verhandlungsposition schwächt sich
Mit Ablauf der Frist wird die Verhandlungsposition meist deutlich schwächer. Deshalb sollte früh geprüft werden, ob Klage erhoben werden muss.
Nachträgliche Zulassung
Nur in engen Grenzen möglich, etwa wenn Sie trotz aller zumutbaren Sorgfalt an der Klage gehindert waren. Verlassen Sie sich nicht darauf.
Kündigung jetzt prüfen lassen
Bei knapper Frist rufen Sie uns besser an, statt auf eine E-Mail zu warten.
Schreiben fotografieren
Foto, Scan oder PDF. Mehrere Seiten nacheinander aufnehmen.
Telefonnummer oder E-Mail
Mehr brauchen wir für den ersten Kontakt nicht.
Absenden. Wir melden uns.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.
Lieber sprechen?
Rufen Sie uns an unter 0800-888 2424. Wir nehmen die Angaben gemeinsam mit Ihnen auf.
Ihr Schreiben ist bei uns eingegangen.
Sie müssen jetzt nichts weiter tun. Wir melden uns bei Ihnen.
Weitere Unterlagen wie Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen können Sie später nachreichen. Was Sie uns einmal mitgeteilt haben, fragen wir nicht noch einmal.
Wichtig: Der Upload wahrt die Klagefrist nicht.
Rückruf anfordern
Wir rufen Sie kurzfristig zurück. Mehr als Ihre Nummer brauchen wir dafür nicht.
Ihr Rückruf ist notiert.
Wir melden uns kurzfristig unter der angegebenen Nummer.
Wichtig: Der Rückrufwunsch wahrt die Klagefrist nicht.