Kann ich mir ein Vorgehen leisten?
Prozesskostenhilfe für die Kündigungsschutzklage.
Persönlich geprüft von Michael Timpf. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt seit 1997.
Kostenfrei und unverbindlich.
Oder direkt anrufen: 0800-888 2424
PKH-Check
Vier Fragen, keine Zahlen, die Sie nachschlagen müssen. Das Ergebnis ist eine Orientierung, keine Bewilligung.
Ihre Einschätzung in vier Fragen
Kommt Prozesskostenhilfe für mich in Betracht? Vier Fragen, keine Zahlen zum Nachschlagen.
Eine Orientierung, keine Bewilligung. Über Prozesskostenhilfe entscheidet das Arbeitsgericht auf dem amtlichen Vordruck. Wir prüfen Ihre Angaben und kümmern uns mit Ihnen um den Antrag.
Wie Prozesskostenhilfe funktioniert
Zwei Voraussetzungen
Die Rechtsverfolgung darf nicht aussichtslos sein, und Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse müssen die Hilfe rechtfertigen.
Der amtliche Vordruck
Über den Antrag entscheidet das Arbeitsgericht auf einem amtlichen Formular. Wir gehen es mit Ihnen durch und reichen es ein.
Ganz oder in Raten
Je nach Einkommen wird die Hilfe ohne Zahlung oder gegen monatliche Raten bewilligt. Vermögen ist vorrangig einzusetzen.
Welche Belege gebraucht werden
Einkommensnachweise der letzten Monate, Mietvertrag oder Mietbescheinigung, Kontoauszüge, Nachweise über Unterhaltspflichten und laufende Kredite, gegebenenfalls der Bescheid über Bürgergeld oder Wohngeld. Alles per Foto, Sie brauchen keinen Scanner.
Wichtig
Der Upload eines Dokuments, die Nutzung eines Rechners oder das Absenden einer Anfrage wahrt die Klagefrist nicht. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Finanzierung mit uns klären
Schicken Sie zuerst die Kündigung. Um die Belege für den Antrag kümmern wir uns danach gemeinsam.
Schreiben fotografieren
Foto, Scan oder PDF. Mehrere Seiten nacheinander aufnehmen.
Telefonnummer oder E-Mail
Mehr brauchen wir für den ersten Kontakt nicht.
Absenden. Wir melden uns.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.
Lieber sprechen?
Rufen Sie uns an unter 0800-888 2424. Wir nehmen die Angaben gemeinsam mit Ihnen auf.
Ihr Schreiben ist bei uns eingegangen.
Sie müssen jetzt nichts weiter tun. Wir melden uns bei Ihnen.
Weitere Unterlagen wie Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen können Sie später nachreichen. Was Sie uns einmal mitgeteilt haben, fragen wir nicht noch einmal.
Wichtig: Der Upload wahrt die Klagefrist nicht.
Rückruf anfordern
Wir rufen Sie kurzfristig zurück. Mehr als Ihre Nummer brauchen wir dafür nicht.
Ihr Rückruf ist notiert.
Wir melden uns kurzfristig unter der angegebenen Nummer.
Wichtig: Der Rückrufwunsch wahrt die Klagefrist nicht.