Ratgeber · Kündigungsschutz
Betriebsratsanhörung vor Kündigung
Besteht ein Betriebsrat, muss er vor Ausspruch der Kündigung ordnungsgemäß angehört werden. Fehler in diesem Schritt können die Kündigung unwirksam machen.
Was der Arbeitgeber tun muss
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung informieren. Der Betriebsrat soll wissen, aus welchen Gründen der Arbeitgeber kündigen möchte.
Eine nachträgliche Beteiligung reicht nicht.
Welche Folgen Fehler haben können
Wenn die Anhörung fehlt oder unvollständig ist, kann die Kündigung unwirksam sein. Entscheidend ist, welche Informationen der Arbeitgeber dem Betriebsrat gegeben hat.
Für Arbeitnehmer ist der Inhalt der Anhörung oft erst im Verfahren sichtbar.
Was Sie mitteilen sollten
Wenn Sie wissen, dass es einen Betriebsrat gibt, sollte dieser Punkt bei der Prüfung ausdrücklich genannt werden.
Auch ein Widerspruch des Betriebsrats kann je nach Situation wichtig sein.
Worauf Sie achten sollten
- Betriebsrat vorhanden?
- Anhörung vor Kündigung?
- Kündigungsgründe mitgeteilt?
- Widerspruch?
- Zeitpunkt der Anhörung
Häufige Fragen
Muss der Betriebsrat zustimmen?
Bei einer normalen Kündigung muss der Betriebsrat nicht zustimmen, aber ordnungsgemäß angehört werden. Fehlt diese Anhörung oder ist sie unvollständig, kann die Kündigung unwirksam sein.
Erfahre ich den Inhalt?
Oft wird der genaue Inhalt erst im Verfahren sichtbar. Gerade deshalb kann eine Kündigungsschutzklage wichtig sein, um die Anhörung tatsächlich überprüfen zu können.
Welche Folgen hat eine fehlerhafte Anhörung?
Fehler bei Zeitpunkt, Inhalt oder Vollständigkeit der Betriebsratsanhörung können erheblich sein, weil der Arbeitgeber die Kündigungsgründe vor Ausspruch der Kündigung sauber mitteilen muss.
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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine anwaltliche Prüfung und wahrt keine Klagefrist.
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