Ratgeber · Kündigungsschutz

Kosten der Kündigungsschutzklage

Die Sorge vor hohen Kosten ist verständlich. Klarheit schafft ein Vergleich von eigenem Kostenrisiko, möglicher Abfindung, Arbeitsplatzinteresse, Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe.

Nicht nur auf Abfindung schauen

Ein Kosten-Nutzen-Vergleich darf nicht nur eine mögliche Abfindung betrachten. Arbeitsplatz, Zeugnis, Freistellung und Beendigungsdatum können wirtschaftlich ebenfalls wichtig sein.

Eine Klage kann also auch sinnvoll sein, wenn eine reine Abfindungsrechnung zurückhaltend ausfällt.

§ 12a ArbGG

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht tragen Sie grundsätzlich nicht die Anwaltskosten des Arbeitgebers.

Das nimmt ein häufig überschätztes Kostenrisiko aus der Rechnung. Einzuordnen bleiben die eigenen Anwaltskosten, Gerichtskosten, Rechtsschutz, Prozesskostenhilfe und das eigentliche Prozessziel.

Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe

Eine Rechtsschutzversicherung kann das wirtschaftliche Risiko deutlich reduzieren. Die Deckungsanfrage kann anwaltlich gestellt werden.

Ohne Rechtsschutz kann geprüft werden, ob Prozesskostenhilfe in Betracht kommt.

Worauf Sie achten sollten

  • Rechtsschutz
  • Selbstbeteiligung
  • Gehalt
  • Abfindungsspanne
  • Prozessziel
  • PKH

Häufige Fragen

Muss ich die Gegenseite zahlen?

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht werden die Anwaltskosten der Gegenseite grundsätzlich nicht erstattet. Das nimmt ein wichtiges Kostenrisiko heraus; eigene Anwaltskosten und Gerichtskosten müssen trotzdem eingeordnet werden.

Was zeigt der Kostenrechner?

Der Rechner zeigt eine erste wirtschaftliche Orientierung. Er stellt mögliche Kosten, Abfindungsspanne und Prozessziel gegenüber, ersetzt aber keine individuelle Kosten- und Chancenprüfung.

Kann PKH helfen?

Prozesskostenhilfe kann helfen, wenn Einkommen, Belastungen, Vermögen und Erfolgsaussichten passen. Die Entscheidung trifft das Gericht; die Prüfung sollte deshalb früh, aber ohne unnötige Hürde beginnen.

Ihre Kündigung verdient eine individuelle Prüfung

Kosten, Chancen und Prozessziel prüfen lassen. Rückruf: 0800-888 2424.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine anwaltliche Prüfung und wahrt keine Klagefrist.

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