Ratgeber · Kündigungsschutz
Maßregelungsverbot bei Kündigung
Eine Kündigung darf keine Strafe dafür sein, dass Arbeitnehmer zulässige Rechte ausüben. Auffällige zeitliche Zusammenhänge verdienen deshalb besondere Aufmerksamkeit.
Wann der Verdacht entsteht
Das Maßregelungsverbot kann wichtig werden, wenn eine Kündigung kurz nach einer Beschwerde, Krankmeldung, Lohnforderung, Elternzeitankündigung oder Ablehnung unzulässiger Weisungen ausgesprochen wird.
Auch der Kontakt zum Betriebsrat oder die Geltendmachung arbeitsvertraglicher Ansprüche kann Anlass sein, genauer hinzusehen.
Keine automatische Unwirksamkeit
Nicht jede zeitliche Nähe reicht aus. Entscheidend sind Vorgeschichte, Begründung, Äußerungen des Arbeitgebers und weitere Umstände.
Trotzdem kann ein auffälliger zeitlicher Zusammenhang ein wichtiger Angriffspunkt sein.
Was gesichert werden sollte
E-Mails, Nachrichten, Gesprächsnotizen und zeitliche Abläufe können wichtig werden.
Je genauer der Zusammenhang dokumentiert ist, desto besser lässt er sich prüfen.
Worauf Sie achten sollten
- Beschwerde
- Krankmeldung
- Lohnforderung
- Elternzeit
- Betriebsratskontakt
- E-Mails
- zeitlicher Ablauf
Häufige Fragen
Reicht zeitliche Nähe aus?
Zeitliche Nähe allein trägt den Vorwurf selten allein, kann aber ein starkes Warnsignal sein. In die Prüfung gehören Vorgeschichte, Äußerungen, Dokumente und die Frage, ob die Kündigung als Reaktion auf zulässige Rechtewahrnehmung erscheint.
Was bedeutet Maßregelung?
Der Arbeitgeber darf Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil sie zulässige Rechte ausüben. Dazu können etwa Beschwerden, Lohnforderungen, Krankmeldungen oder der Kontakt zum Betriebsrat gehören.
Soll ich Nachrichten sichern?
Relevante E-Mails, Chatnachrichten und Gesprächsnotizen sollten erhalten bleiben. Sie können helfen, den zeitlichen und inhaltlichen Zusammenhang nachvollziehbar zu machen.
Ihre Kündigung verdient eine individuelle Prüfung
Kündigung hochladen und zeitlichen Zusammenhang prüfen lassen. Rückruf: 0800-888 2424.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine anwaltliche Prüfung und wahrt keine Klagefrist.
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