Ratgeber · Kündigungsschutz
Personenbedingte Kündigung
Bei der personenbedingten Kündigung geht es nicht um Schuld, sondern um die Frage, ob der Arbeitnehmer seine Arbeit künftig noch leisten kann und ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung zumutbar ist.
Abgrenzung zur verhaltensbedingten Kündigung
Bei einer verhaltensbedingten Kündigung steht ein steuerbares Fehlverhalten im Raum. Bei der personenbedingten Kündigung behauptet der Arbeitgeber dagegen, der Arbeitnehmer könne die geschuldete Leistung aus persönlichen Gründen nicht mehr oder nicht mehr ausreichend erbringen.
Von dieser Unterscheidung hängt ab, welche rechtlichen Anforderungen gelten.
Was geprüft werden muss
Typische Prüfungspunkte sind Prognose, betriebliche Auswirkungen, Interessenabwägung und mildere Mittel.
Der Arbeitgeber muss also nicht nur eine persönliche Einschränkung behaupten. Es muss geprüft werden, ob die weitere Beschäftigung wirklich unzumutbar oder unmöglich ist.
Krankheit als häufiger Unterfall
Die krankheitsbedingte Kündigung ist praktisch ein besonders wichtiger Unterfall. Trotzdem sollte sie nicht vorschnell mit jeder personenbedingten Kündigung gleichgesetzt werden.
Gerade bei Krankheit spielen Fehlzeiten, Prognose, betriebliches Eingliederungsmanagement und Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle.
Worauf Sie achten sollten
- Welche persönliche Ursache?
- negative Prognose?
- betriebliche Auswirkungen?
- mildere Mittel?
- Weiterbeschäftigung?
Häufige Fragen
Ist eine Abmahnung nötig?
Bei einer personenbedingten Kündigung geht es nicht um steuerbares Fehlverhalten, sondern um die Zukunftsprognose. Entscheidend ist, ob eine Weiterbeschäftigung möglich und zumutbar bleibt.
Ist Krankheit immer ein Kündigungsgrund?
Krankheit allein rechtfertigt eine Kündigung nicht automatisch. Geprüft werden müssen insbesondere Prognose, betriebliche Belastung, mildere Mittel und Interessenabwägung.
Kann eine Versetzung helfen?
Eine Versetzung oder leidensgerechte Anpassung kann ein milderes Mittel sein. Wenn ein solcher Weg möglich war, kann das gegen die Wirksamkeit der Kündigung sprechen.
Ihre Kündigung verdient eine individuelle Prüfung
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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine anwaltliche Prüfung und wahrt keine Klagefrist.
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