Ratgeber · Kündigungsschutz

Rechtsschutzversicherung bei Kündigung

Eine Rechtsschutzversicherung kann das Kostenrisiko deutlich reduzieren. Wichtig ist, den Versicherungsfall früh zu melden und die Kostenübernahme prüfen zu lassen.

Was für die erste Anfrage genügt

Für den ersten Schritt genügt oft die Rechtsschutzkarte oder Police. Die Angabe bleibt freiwillig und ist keine Voraussetzung für die Prüfung der Kündigung.

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann trotzdem anfragen.

Deckungsanfrage

Die Versicherung prüft, ob der Kündigungsschutzfall gedeckt ist. Eine anwaltlich formulierte Deckungsanfrage kann den Ablauf erleichtern.

Dabei sollten keine unnötigen sensiblen Mandantendaten an Tracking- oder Werbesysteme übermittelt werden.

Wenn keine Deckung besteht

Lehnt die Versicherung ab oder besteht keine Rechtsschutzversicherung, sollten Kosten, Chancen und gegebenenfalls Prozesskostenhilfe geprüft werden.

Die Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen Sie erst nach der Einschätzung.

Worauf Sie achten sollten

  • Versicherer
  • Versicherungsnummer
  • Selbstbeteiligung
  • Beginn des Vertrags
  • Wartezeit
  • Deckungsanfrage

Häufige Fragen

Ist Rechtsschutz Pflicht?

Eine Rechtsschutzversicherung erleichtert die Finanzierung, ist aber keine Voraussetzung für die erste Prüfung Ihrer Kündigung.

Kann die Kanzlei die Anfrage stellen?

Eine anwaltlich formulierte Deckungsanfrage kann den Ablauf erleichtern, weil der Versicherer den konkreten Kündigungsschutzfall und das beabsichtigte Vorgehen einordnen muss.

Was bei Ablehnung?

Dann werden Kosten, Erfolgsaussichten und Alternativen geprüft. Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass ein Vorgehen wirtschaftlich sinnlos ist.

Ihre Kündigung verdient eine individuelle Prüfung

Kündigung und Rechtsschutzkarte hochladen. Wir übernehmen die Deckungsanfrage. Rückruf: 0800-888 2424.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine anwaltliche Prüfung und wahrt keine Klagefrist.

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