Ratgeber · Kündigungsschutz

Sonderkündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz kann eine Kündigung ausschließen oder von einer behördlichen Zustimmung abhängig machen. Deshalb sollte er gleich zu Beginn geprüft werden.

Wann besonderer Schutz greift

Besonderer Kündigungsschutz kann etwa bei Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Gleichstellung, Betriebsratstätigkeit, Wahlbewerbung oder Pflegezeit eine Rolle spielen.

Der Schutz hängt immer von der konkreten Situation und dem Zeitpunkt ab.

Warum Behörden eine Rolle spielen können

In bestimmten Fällen braucht der Arbeitgeber vor einer Kündigung die Zustimmung einer Behörde. Fehlt eine erforderliche Zustimmung, kann die Kündigung unwirksam sein.

Das gilt etwa in wichtigen Konstellationen bei Schwerbehinderung oder Schwangerschaft.

Schnell prüfen lassen

Besonderer Kündigungsschutz ist oft frist- und mitteilungsabhängig. Deshalb sollte nicht gewartet werden, bis alle Unterlagen perfekt sortiert sind.

Für die erste Prüfung genügt die Kündigung und ein Hinweis auf den besonderen Schutz.

Worauf Sie achten sollten

  • Schwangerschaft
  • Elternzeit
  • Schwerbehinderung
  • Gleichstellung
  • Betriebsrat
  • Pflegezeit
  • behördliche Zustimmung

Häufige Fragen

Schützt Schwangerschaft vor Kündigung?

Schwangerschaft kann einen besonders starken Kündigungsschutz auslösen. Entscheidend sind Zeitpunkt, Kenntnis des Arbeitgebers, Mitteilung und eine mögliche behördliche Zustimmung.

Was ist bei Schwerbehinderung wichtig?

Häufig muss geprüft werden, ob vor der Kündigung die zuständige Behörde beteiligt wurde. Fehlt eine erforderliche Zustimmung, kann das ein erheblicher Angriffspunkt sein.

Muss ich den Schutz mitteilen?

Das sollte schnell anwaltlich eingeordnet werden. Manche Schutzrechte hängen davon ab, dass der Arbeitgeber rechtzeitig informiert wird oder bestimmte Nachweise vorliegen.

Ihre Kündigung verdient eine individuelle Prüfung

Kündigung hochladen und besonderen Kündigungsschutz prüfen lassen. Rückruf: 0800-888 2424.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine anwaltliche Prüfung und wahrt keine Klagefrist.

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