Ratgeber · Kündigungsschutz
Verdachtskündigung
Bei einer Verdachtskündigung geht es nicht zwingend um eine bewiesene Tat. Der Arbeitgeber stützt sich darauf, dass schon der Verdacht das Vertrauen zerstört habe.
Tatkündigung oder Verdachtskündigung
Bei einer Tatkündigung behauptet der Arbeitgeber, der Pflichtverstoß stehe fest. Bei einer Verdachtskündigung stützt er sich darauf, dass ein dringender Verdacht besteht.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil eine Verdachtskündigung nur unter strengen Voraussetzungen in Betracht kommt.
Anhörung ist zentral
Vor einer Verdachtskündigung muss der Arbeitnehmer regelmäßig angehört werden. Er muss wissen, was ihm vorgeworfen wird, und eine echte Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten.
Eine unklare, zu enge oder nur formale Anhörung kann ein erheblicher Angriffspunkt sein.
Warum Beweise trotzdem zählen
Auch ein Verdacht braucht Tatsachen. Bloße Vermutungen, Gerüchte oder ein schlechtes Gefühl des Arbeitgebers reichen nicht.
Geprüft werden muss, ob der Verdacht dringend ist, ob entlastende Umstände berücksichtigt wurden und ob die Kündigung verhältnismäßig war.
Worauf Sie achten sollten
- Vorwurf
- Tatkündigung oder Verdacht
- Anhörung
- konkrete Tatsachen
- entlastende Umstände
- Betriebsrat
- Frist
Häufige Fragen
Darf wegen eines Verdachts gekündigt werden?
Eine Verdachtskündigung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Der Verdacht muss auf konkreten Tatsachen beruhen und so schwer wiegen, dass er das Vertrauen ernsthaft erschüttern kann.
Muss ich vor der Kündigung angehört werden?
Die Anhörung ist regelmäßig ein zentraler Wirksamkeitspunkt. Der Arbeitnehmer muss den Vorwurf kennen und eine echte Möglichkeit erhalten, entlastende Umstände vorzubringen.
Was sollte ich zur Anhörung mitnehmen?
Hilfreich sind Unterlagen, Nachrichten, Zeugen und ein geordneter zeitlicher Ablauf. Eine Antwort sollte erst formuliert werden, wenn der konkrete Verdacht verstanden ist.
Ihre Kündigung verdient eine individuelle Prüfung
Verdachtskündigung oder Anhörung hochladen. Wir prüfen Vorwurf, Anhörung und Frist. Rückruf: 0800-888 2424.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine anwaltliche Prüfung und wahrt keine Klagefrist.
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