Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe

Wir prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt oder Prozesskostenhilfe möglich ist.

Rechtsschutzversicherung

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Wir stellen die Deckungsanfrage
Sie müssen Ihrer Versicherung den Fall nicht selbst schildern.

Ohne Rechtsschutz

Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine erste Orientierung zur Prozesskostenhilfe.

Einkommen

Monatliches Nettoeinkommen angeben

Feste Ausgaben

Miete, Unterhalt und weitere Belastungen

Vermögen

Nur die erforderlichen Angaben

Amtlicher Antrag

Zum offiziellen Formular, wenn PKH infrage kommt

Kosten und Ziele gemeinsam betrachten

Sie sehen eine mögliche Abfindungsspanne, Ihre eigenen Kosten und eine mögliche Kostenübernahme. Eine Abfindung ist nicht das einzige Prozessziel: Der Erhalt des Arbeitsplatzes kann wirtschaftlich wichtiger sein.

§ 12a ArbGG
In der ersten Instanz tragen Sie grundsätzlich nicht die Anwaltskosten des Arbeitgebers, auch wenn Sie unterliegen.

Kosten und Chancen prüfen

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