Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe
Wir prüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt oder Prozesskostenhilfe möglich ist.
Rechtsschutzversicherung
Wir stellen die Deckungsanfrage
Sie müssen Ihrer Versicherung den Fall nicht selbst schildern.
Sie müssen Ihrer Versicherung den Fall nicht selbst schildern.
Ohne Rechtsschutz
Mit wenigen Angaben erhalten Sie eine erste Orientierung zur Prozesskostenhilfe.
Einkommen
Monatliches Nettoeinkommen angeben
Feste Ausgaben
Miete, Unterhalt und weitere Belastungen
Vermögen
Nur die erforderlichen Angaben
Amtlicher Antrag
Zum offiziellen Formular, wenn PKH infrage kommt
Kosten und Ziele gemeinsam betrachten
Sie sehen eine mögliche Abfindungsspanne, Ihre eigenen Kosten und eine mögliche Kostenübernahme. Eine Abfindung ist nicht das einzige Prozessziel: Der Erhalt des Arbeitsplatzes kann wirtschaftlich wichtiger sein.
§ 12a ArbGG
In der ersten Instanz tragen Sie grundsätzlich nicht die Anwaltskosten des Arbeitgebers, auch wenn Sie unterliegen.
In der ersten Instanz tragen Sie grundsätzlich nicht die Anwaltskosten des Arbeitgebers, auch wenn Sie unterliegen.
Rückruf anfordern
Wir rufen Sie kurzfristig zurück. Mehr als Ihre Nummer brauchen wir dafür nicht.
Ihr Rückruf ist notiert.
Wir melden uns kurzfristig unter der angegebenen Nummer.
Wichtig: Der Rückrufwunsch wahrt die Klagefrist nicht.