Rechtsschutzversichert?
Karte oder Police fotografieren, um den Rest kümmern wir uns.
Persönlich geprüft von Michael Timpf. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt seit 1997.
Kostenfrei und unverbindlich.
Oder direkt anrufen: 0800-888 2424
So läuft die Deckungsanfrage
Sie müssen keine Versicherungsdaten abtippen und nicht selbst bei der Versicherung anrufen.
Karte fotografieren
Versicherungskarte, Police oder Beitragsrechnung, zusammen mit der Kündigung.
Wir fragen an
Rechtsanwalt Michael Timpf stellt die Deckungsanfrage und schildert den Fall.
Direkte Abrechnung
Bei erteilter Deckung rechnen wir unmittelbar mit Ihrer Versicherung ab.
Was die Versicherung übernimmt
Bei bestehender und erteilter Deckung tragen Rechtsschutzversicherte die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten des gedeckten Falls regelmäßig nicht. Maßgeblich bleiben Ihre Versicherungsbedingungen, der Deckungsumfang und eine vereinbarte Selbstbeteiligung.
Häufige Stolpersteine
Wartezeit nach Vertragsabschluss, ausgeschlossener Arbeitsrechtsbaustein, Vorvertraglichkeit des Streits. Ob einer davon greift, prüfen wir für Sie, bevor Kosten entstehen.
Wichtig
Der Upload eines Dokuments, die Nutzung eines Rechners oder das Absenden einer Anfrage wahrt die Klagefrist nicht. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Kündigung und Karte senden
Beides zusammen in einem Schritt. Die Rechtsschutzkarte ist freiwillig, sie beschleunigt aber alles Weitere.
Schreiben fotografieren
Foto, Scan oder PDF. Mehrere Seiten nacheinander aufnehmen.
Telefonnummer oder E-Mail
Mehr brauchen wir für den ersten Kontakt nicht.
Absenden. Wir melden uns.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.
Lieber sprechen?
Rufen Sie uns an unter 0800-888 2424. Wir nehmen die Angaben gemeinsam mit Ihnen auf.
Ihr Schreiben ist bei uns eingegangen.
Sie müssen jetzt nichts weiter tun. Wir melden uns bei Ihnen.
Weitere Unterlagen wie Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen können Sie später nachreichen. Was Sie uns einmal mitgeteilt haben, fragen wir nicht noch einmal.
Wichtig: Der Upload wahrt die Klagefrist nicht.
Fragen zur Rechtsschutzversicherung
Ich weiß nicht, ob Arbeitsrecht mitversichert ist.
Fotografieren Sie einfach Karte oder Police. Wir sehen im Deckungsumfang nach und sagen Ihnen das Ergebnis.
Was ist mit der Selbstbeteiligung?
Sie bleibt in aller Regel bei Ihnen. Wie hoch sie ist, steht in Ihrem Vertrag, meist zwischen 150 und 500 Euro.
Steigt mein Beitrag, wenn ich die Versicherung nutze?
Das hängt vom Tarif ab. Manche Versicherer erhöhen nach mehreren Fällen oder kündigen. Bei einem einzelnen Arbeitsrechtsfall ist das unüblich.
Rückruf anfordern
Wir rufen Sie kurzfristig zurück. Mehr als Ihre Nummer brauchen wir dafür nicht.
Ihr Rückruf ist notiert.
Wir melden uns kurzfristig unter der angegebenen Nummer.
Wichtig: Der Rückrufwunsch wahrt die Klagefrist nicht.