Rechtsschutzversichert?

Karte oder Police fotografieren, um den Rest kümmern wir uns.

Persönlich geprüft von Michael Timpf. Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt seit 1997.

Kostenfrei und unverbindlich.
Oder direkt anrufen: 0800-888 2424

Kündigungsschutz24

So läuft die Deckungsanfrage

Sie müssen keine Versicherungsdaten abtippen und nicht selbst bei der Versicherung anrufen.

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Karte fotografieren

Versicherungskarte, Police oder Beitragsrechnung, zusammen mit der Kündigung.

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Wir fragen an

Rechtsanwalt Michael Timpf stellt die Deckungsanfrage und schildert den Fall.

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Direkte Abrechnung

Bei erteilter Deckung rechnen wir unmittelbar mit Ihrer Versicherung ab.

Was die Versicherung übernimmt

Bei bestehender und erteilter Deckung tragen Rechtsschutzversicherte die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten des gedeckten Falls regelmäßig nicht. Maßgeblich bleiben Ihre Versicherungsbedingungen, der Deckungsumfang und eine vereinbarte Selbstbeteiligung.

Häufige Stolpersteine

Wartezeit nach Vertragsabschluss, ausgeschlossener Arbeitsrechtsbaustein, Vorvertraglichkeit des Streits. Ob einer davon greift, prüfen wir für Sie, bevor Kosten entstehen.

Wichtig

Der Upload eines Dokuments, die Nutzung eines Rechners oder das Absenden einer Anfrage wahrt die Klagefrist nicht. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Kündigung und Karte senden

Beides zusammen in einem Schritt. Die Rechtsschutzkarte ist freiwillig, sie beschleunigt aber alles Weitere.

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Schreiben fotografieren

Foto, Scan oder PDF. Mehrere Seiten nacheinander aufnehmen.

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Telefonnummer oder E-Mail

Mehr brauchen wir für den ersten Kontakt nicht.

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Absenden. Wir melden uns.

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung. Die Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.

Lieber sprechen?

Rufen Sie uns an unter 0800-888 2424. Wir nehmen die Angaben gemeinsam mit Ihnen auf.

Ihre Unterlagen bleiben vertraulich. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt. Ihre Angaben und Unterlagen werden anwaltlich vertraulich und nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet.
Rechtsschutzkarte oder Police fotografieren oder hochladen Foto, Scan oder PDF genügt.

    Mit Ihrer E-Mail-Adresse bleibt Ihr geschützter Fallbereich jederzeit erreichbar.

    Ziffern, dazu Pluszeichen, Leerzeichen, Klammern, Schrägstrich und Bindestrich.
    Dorthin senden wir Ihre Eingangsbestätigung und den persönlichen Link zu Ihrem Fall.

    Der Upload ist kostenfrei und unverbindlich. Ein Mandat und kostenpflichtige Tätigkeiten entstehen erst, wenn Sie sich nach unserer Einschätzung ausdrücklich dafür entscheiden.

    Sie möchten nichts selbst ausfüllen? 0800-888 2424

    Fragen zur Rechtsschutzversicherung

    Ich weiß nicht, ob Arbeitsrecht mitversichert ist.

    Fotografieren Sie einfach Karte oder Police. Wir sehen im Deckungsumfang nach und sagen Ihnen das Ergebnis.

    Was ist mit der Selbstbeteiligung?

    Sie bleibt in aller Regel bei Ihnen. Wie hoch sie ist, steht in Ihrem Vertrag, meist zwischen 150 und 500 Euro.

    Steigt mein Beitrag, wenn ich die Versicherung nutze?

    Das hängt vom Tarif ab. Manche Versicherer erhöhen nach mehreren Fällen oder kündigen. Bei einem einzelnen Arbeitsrechtsfall ist das unüblich.

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